Büchereiordnung
- Die öffentliche Bücherei Scharnstein (Hauptstraße 13, 4644 Scharnstein) wird von der Marktgemeinde Scharnstein getragen.
- Die Bücherei ist als öffentliche, gemeinnützige Einrichtung für alle zugänglich.
- Voraussetzung für eine Entlehnung ist eine ausgefüllte und unterschriebene Benutzererklärung. Mit der Unterschrift verpflichtet man sich zur Einhaltung der Benutzerordnung und zur Bezahlung der anfallenden Gebühren.
- Medien können nur altersspezifisch und für den persönlichen Gebrauch entlehnt werden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
- Jede Art von Vervielfältigung (insbesondere das Kopieren von CDs und DVDs) ist nach dem Urheberrechtsgesetz nicht erlaubt.
- Ein schonungsvoller Umgang mit den Medien ( Bücher, Zeitschriften, Spiele, CD's, DVD's,... wurd erwartet. Bei deren Verlust oder Beschädigung ist in Rücksprache mit dem Büchereiteam ein adäquater Ersatz zu leisten.
- Die Erziehungsberechtigten müssen für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres schriftlich ihr Einverständnis für die Benutzung der Bücherei erteilen. Sie haften damit für den Verlust von ausgeborgten Medien und anfallenden Gebühren.
- Persönliche Daten werden ausschließlich für die Büchereiverwaltung verwendet und unterliegen dem Datenschutz. Adress- und Namensänderungen sind der Bücherei zu melden.
- Die aktuellen Entlehngebühren und Verleihfristen liegen in der Bücherei auf bzw. sind sie auf dieser Homepage ersichtlich.
- Werden Medien nicht bis zum Ende der Entlehnfrist zurückgebracht, fallen Überziehungsgeühren an.
Stand 2022